Ein Bekannter von mir — Stammkunde bei cam2rent, filmt seit Jahren seine Surftrips — wurde letzten Sommer in Barcelona von einem Sicherheitsmann angehalten. Actioncam auf dem Helm, Selbstständiger, veröffentlicht seine Videos auf YouTube. Der Mann war freundlich, aber klar: kein kommerzielles Filmen ohne Genehmigung. Mein Bekannter dachte, die kleine Kamera auf dem Helm macht ihn irgendwie unsichtbar im rechtlichen Sinne. Tut sie nicht.
Kein Einzelfall. Und es passiert nicht nur bei Drohnen — sondern zunehmend auch bei Actioncams, Stabilisatoren und allem, was nach "professionellem Setup" aussieht.
Europäische Regelungen: kein einheitliches Bild
Europa fühlt sich wie eine einheitliche Zone an, ist es rechtlich aber nicht. Jedes Land hat eigene Regeln — manchmal sogar jede Stadt.
Frankreich: Am Louvre, Eiffelturm und vielen anderen Sehenswürdigkeiten gilt für private Aufnahmen meist kein Problem, für kommerziell genutzte Videos brauchst du eine Genehmigung. Wobei man sagen muss — der Eiffelturm tagsüber ist freizügiger als nachts. Die Lichtshow abends ist urheberrechtlich geschützt. Wer das auf YouTube stellt, kann eine Abmahnung kassieren. Klingt absurd, ist aber so.
Spanien: Die Sagrada Família, der Park Güell — beides stark reglementiert. Innen fotografieren mit Stativ oder Rig? Genehmigungspflichtig. Eine Actioncam auf dem Helm beim Durchlaufen ist oft toleriert, aber nicht explizit erlaubt. Spanien hat außerdem strenge Datenschutzregeln bei Aufnahmen von erkennbaren Personen im öffentlichen Raum — vor allem wenn du das Material veröffentlichst.
Italien: Venedig hat die Regelungen für kommerzielle Drehs in den vergangenen Jahren verschärft. Selbst kleinere Produktionen brauchen einen bürokratischen Vorlauf, der Wochen dauern kann. Für deinen Urlaubs-Vlog gilt das nicht direkt. Aber sobald du Affiliate-Links im Video hast oder Sponsoren, kann die Grenze schnell überschritten sein.
Deutschland selbst: Auch hier gibt es Regelungen, die viele nicht auf dem Schirm haben. Das Recht am eigenen Bild gilt. Wenn du Passanten erkennbar filmst und das veröffentlichst, brauchst du im Zweifel deren Einwilligung — egal wie klein deine Kamera ist.
Bei Drohnen ist das alles nochmal eine andere Kategorie. Die EU-Drohnenverordnung gilt zwar EU-weit, aber nationale Sperrzonen kommen obendrauf. Flughafennähe, Naturschutzgebiete, Stadtgebiete — je nach Land sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine Actioncam am Körper fällt nicht unter Drohnenrecht, das ist ein häufiges Missverständnis. Wer mit der Insta360 X5 durch Lissabon läuft, braucht keine Drohnengenehmigung. Wer eine Drohne steigen lässt, schon.
Wichtig: Kommerzielles vs. privates Filmen Der Unterschied klingt klar, ist es aber oft nicht. Privat heißt: du zeigst das Video nur Freunden und Familie, es landet nirgendwo öffentlich. Sobald du es auf YouTube, Instagram oder TikTok stellst — auch ohne Monetarisierung — kann es als Veröffentlichung gewertet werden. Hast du Sponsoren, Affiliate-Links oder machst du Werbung für ein Produkt, gilt das in vielen Ländern als kommerziell. An genau dieser Grenze greifen Genehmigungspflichten.
Vor der Reise recherchieren — aber wie?
Das Gute: Man muss nicht im Dunkeln tappen.
Für Drohnen gibt es Apps wie DJI Fly (zeigt Sperrzonen direkt auf der Karte), AirMap oder die jeweiligen nationalen Apps — in Deutschland zum Beispiel die DFS Aviation Services App. Für Länder außerhalb der EU lohnt ein Blick auf die Webseite der jeweiligen Zivilluftfahrtbehörde.
Für Actioncam-spezifische Regeln an Sehenswürdigkeiten ist der direkteste Weg oft die offizielle Website des Ortes. Viele Museen, Nationalparks und Wahrzeichen haben eine FAQ-Seite oder Fotografier-/Filmrichtlinien. Die sind manchmal gut versteckt, aber vorhanden. Reiseforen helfen auch — nicht immer akkurat, aber oft sehr aktuell. Was vor Ort wirklich passiert, berichten Leute auf Reddit, in YouTube-Kommentaren oder spezialisierten Facebook-Gruppen oft schneller als offizielle Quellen.
Für Datenschutzfragen — wer bin ich, wenn ich fremde Menschen filme — reicht oft ein kurzer Blick auf die Datenschutzgesetze des Ziellandes. Die DSGVO gilt EU-weit als Grundrahmen, nationale Ergänzungen kommen hinzu.
Tipp: Botschaft oder Konsulat fragen Klingt bürokratischer als es ist. Viele Botschaften haben Tourismusabteilungen oder können zumindest weiterverweisen. Besonders bei Ländern außerhalb der EU — Marokko, Türkei, Indien, Thailand — lohnt sich ein kurzer Anruf oder eine E-Mail. Ich hab das selbst einmal für einen Dreh in Marokko gemacht und innerhalb weniger Tage eine klare Antwort bekommen.
Was tun, wenn's vor Ort unklar bleibt?
Einfach fragen. Wirklich.
Wenn du an einem Ort ankommst und nicht sicher bist, ob du filmen darfst — frag am Eingang, frag einen Wachmann, frag an der Kasse. Die meisten wissen, was erlaubt ist, und sagen es dir direkt. Manche werden Nein sagen. Dann weißt du es wenigstens, bevor du Material gedreht hast, das du nie verwenden kannst.
Bei Unsicherheit lieber dezenter drehen. Eine GoPro Hero13 Black am Handgelenk oder in der Jackentasche zieht weniger Aufmerksamkeit als ein aufwendiges Rig mit Stabilisator. Kein Aufruf zum Unterlaufen von Regeln — nur eine pragmatische Beobachtung. Sicherheitspersonal reagiert oft auf das äußere Bild eines Drehs. Nicht nur auf die Kamera selbst.
Und wenn jemand sagt, du sollst aufhören: hör auf. Diskutieren eskaliert, bringt aber selten etwas. Lösch das Material wenn nötig — auf Speicherkarten, die du vielleicht doppelt dabei hast, ist das verschmerzbar.
Kurz-Checkliste vor Reiseantritt
- Filmrichtlinien der geplanten Sehenswürdigkeiten geprüft?
- Drohnensperrzonen für das Zielland in einer App nachgeschaut?
- Datenschutzregelungen für erkennbare Personenaufnahmen bekannt?
- Unterschied privat/kommerziell für dein geplantes Video geklärt?
- Plan B: Wo darf ich auf jeden Fall ohne Einschränkungen drehen?
Falls du Kamera mietest statt kaufst — was bei einem einmaligen Trip oft mehr Sinn ergibt — ändert das rechtlich nichts an deiner Verantwortung als Filmender. Die DJI Osmo Action 5 Pro aus unserem Verleih ist dieselbe Kamera mit denselben Regeln wie die, die du dir kaufen würdest. Genehmigungspflicht hängt nicht am Gerät, sondern an der Nutzung.



