Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Kamera- und Zubehörprodukte, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB über die Website www.cam2rent.de mit dem Vermieter schließen. Für den gelegentlichen Verkauf gebrauchter Ausrüstung gilt ergänzend § 21.
(2) Vermieter ist: cam2rent – Lennart Schickel (Einzelunternehmen), Heimsbrunner Str. 12, 12349 Berlin, Telefon 0162 / 8367477, E-Mail [email protected].
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Der Vermieter richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Buchungen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters; in diesem Fall gelten gesonderte Bedingungen.
(5) Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, die dem Mieter bei Vertragsschluss in Textform übermittelt wurde. Spätere Änderungen wirken nur für danach geschlossene Verträge.
§ 2 Voraussetzungen des Vertragsschlusses, Konto-Verifizierung
(1) Der Mieter erklärt, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein. Der Vermieter ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln einen Altersnachweis zu verlangen; wird dieser nicht vorgelegt, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
(2) Vor der ersten Buchung muss der Mieter sein Kundenkonto verifizieren. Die Verifizierung umfasst: a) die Bestätigung der hinterlegten E-Mail-Adresse durch Anklicken eines vom Vermieter versandten Verifizierungslinks, sowie b) den Upload eines gut lesbaren Fotos eines amtlichen Lichtbilddokuments (Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Dokument). Nicht für die Identitätsprüfung erforderliche Angaben sind vor dem Upload zu schwärzen; dies betrifft insbesondere die Zugangs- und Seriennummer sowie Angaben zu Augenfarbe und Körpergröße. Der Vermieter schwärzt diese Angaben andernfalls nachträglich.
(3) Das hochgeladene Ausweisdokument dient ausschließlich der Identitätsprüfung und der Betrugsprävention. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vermieters an der Sicherung gegen Identitätsmissbrauch und Sachentzug bei der Überlassung hochwertiger Mietgegenstände). Das Dokument wird verschlüsselt gespeichert und spätestens 90 Tage nach Abschluss der Verifizierung gelöscht. Wird die Verifizierung abgelehnt, erfolgt die Löschung unverzüglich.
(4) Ohne abgeschlossene Verifizierung ist keine Buchung möglich. Der Vermieter kann die Freischaltung verweigern, wenn begründete Zweifel an der Identität des Mieters bestehen oder konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(5) Der Mieter versichert, dass die angegebenen persönlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind unverzüglich über das Kundenkonto mitzuteilen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Zahlung als aufschiebende Bedingung
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch Klick auf den Button "zahlungspflichtig buchen" und erfolgreichen Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn kumulativ: a) der vollständige Mietpreis inklusive Versandkosten und gewähltem Haftungsschutz beim Zahlungsdienstleister erfolgreich autorisiert und eingezogen ist, b) der Vermieter dem Mieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt hat. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(4) Schlägt die Zahlung fehl oder wird sie zurückgebucht, gilt das Angebot als nicht abgegeben; ein Vertrag kommt nicht zustande.
(5) Der Vermieter kann die Annahme des Angebots innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, begründeten Zweifeln an Identität oder Zahlungsfähigkeit des Mieters oder konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande; bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, vollständig erstattet.
(6) Eine Kaution oder Kreditkartenvorautorisierung wird nicht erhoben. Die Abrechnung etwaiger Schadenersatzansprüche erfolgt nach § 10 separat.
§ 4 Buchungsfristen
(1) Versandbuchungen sind spätestens 72 Stunden vor dem gewünschten Mietbeginn möglich.
(2) Abholbuchungen sind spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Mietbeginn möglich.
(3) Kürzere Fristen können auf Anfrage und nach Verfügbarkeit vereinbart werden.
§ 5 Preise, Versandkosten, Zahlungsabwicklung, Kleinunternehmerregelung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise einschließlich etwaiger Steuern.
(2) Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und ist in den Preisen nicht enthalten.
(3) Versandkosten werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. Für den Expressversand wird unabhängig von Umfang und Gewicht der Sendung ein Betrag von 12,99 EUR berechnet.
(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Zur Verfügung stehen Kartenzahlung und PayPal. Es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Der Mieter ist verpflichtet, den gesamten Betrag bei Buchung zu begleichen.
§ 6 Mietdauer, Übergabe, Rückgabe
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und dem Mietvertrag.
(2) Bei Versand beginnt die Mietdauer mit dem vereinbarten Mietbeginn, unabhängig vom tatsächlichen Zustelldatum. Verzögerungen, die der Versanddienstleister zu vertreten hat, gehen nicht zu Lasten des Mieters, sofern der Vermieter die Mietsache rechtzeitig übergeben hat.
(3) Bei Abholung beginnt die Mietdauer mit der tatsächlichen Übergabe an den Mieter.
(4) Die Rückgabe erfolgt fristgerecht, wenn der Mieter die vollständige Mietsache am letzten Miettag bis 18:00 Uhr nachweislich an den vom Vermieter benannten Versanddienstleister übergibt (maßgeblich ist der Einlieferungsbeleg) oder – bei Abholung – dem Vermieter persönlich zurückgibt. Fällt der letzte Miettag auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag, genügt die Übergabe am darauffolgenden Werktag bis 18:00 Uhr.
(5) Die Rückgabe umfasst die Mietsache selbst, sämtliches mitgeliefertes Zubehör und die Originalverpackung, soweit vorhanden. Fehlendes Zubehör wird dem Mieter zum Zeitwert in Rechnung gestellt, soweit er das Fehlen zu vertreten hat. Die Haftungsbegrenzung nach § 9 gilt entsprechend.
§ 7 Gefahrübergang beim Versand
(1) Der Vermieter trägt das Risiko des Hinversands bis zur Zustellung an die vom Mieter angegebene Lieferadresse.
(2) Das Risiko beim Rückversand trägt der Vermieter ab Übergabe der Mietsache an den Versanddienstleister, sofern der Mieter den vom Vermieter bereitgestellten Rücksendeschein sowie eine transportsichere Verpackung (vorzugsweise die Originalverpackung oder die Hinsendungsverpackung) verwendet. Bei Verwendung einer nicht transportsicheren Verpackung haftet der Mieter für transportbedingte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Herstellerangaben sowie der Bedienungsanleitungen zu behandeln.
(2) Untersagt sind insbesondere: a) die Nutzung entgegen Herstellerangaben oder außerhalb der angegebenen Einsatzbedingungen (z. B. Überschreiten von Tauchtiefen, Temperatur- oder Feuchtigkeitsgrenzen), b) das Öffnen, Modifizieren oder Reparieren der Mietsache sowie das Aufspielen nicht vom Hersteller freigegebener Firmware, c) die Weitergabe, Untervermietung, Verleihung oder sonstige Überlassung an Dritte ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform, d) die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform, e) die Nutzung im Rahmen rechtswidriger Handlungen oder unter Verstoß gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte).
(3) Der Mieter schützt die Mietsache vor Verlust, Diebstahl, Witterungseinflüssen außerhalb der Herstellerspezifikationen und unberechtigtem Zugriff Dritter. Die Mietsache ist insbesondere nicht unbeaufsichtigt an öffentlich zugänglichen Orten zurückzulassen.
(4) Zuwiderhandlungen gegen Absatz 2 berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags und zur sofortigen Rückforderung der Mietsache. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(5) Schäden, Verlust oder Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, per E-Mail an [email protected] zu melden. Bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich Strafanzeige zu erstatten; eine Kopie der Anzeige ist dem Vermieter binnen 7 Tagen vorzulegen.
§ 9 Haftung des Mieters, Haftungsschutz
(1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust, Zerstörung oder Diebstahl der Mietsache während der Mietdauer, soweit er diese zu vertreten hat. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Übergabe und vertragsgemäßer Rückgabe.
(2) Der Mieter kann bei Buchung einen Haftungsschutz wählen, der seine Ersatzpflicht der Höhe nach begrenzt:
a) Ohne Haftungsschutz: Der Mieter haftet bis zur Höhe des Zeitwerts der Mietsache (Wiederbeschaffungswert).
b) Basis-Haftungsschutz: Die Ersatzpflicht je Schadensereignis ist auf den für die gebuchte Gerätekategorie geltenden Höchstbetrag begrenzt, jeweils einschließlich mitgemieteter Zubehörteile. Die Höchstbeträge betragen derzeit 200 EUR für Action-Cams sowie 300 EUR für 360°-Kameras und Vlog-Cams.
c) Premium-Haftungsschutz: Die Ersatzpflicht ist im Schadensfall auf 0 EUR begrenzt, einschließlich mitgemieteter Zubehörteile.
(3) Maßgeblich ist ausschließlich der Höchstbetrag, der dem Mieter vor Vertragsschluss angezeigt und im Mietvertrag ausgewiesen wurde. Eine nachträgliche Änderung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.
(4) Die Entgelte für den Haftungsschutz sind nach Mietdauer gestaffelt:
- Basis: 15 EUR für die ersten 7 Miettage, zzgl. 5 EUR für jede weitere angefangene 7-Tage-Periode.
- Premium: 25 EUR für die ersten 7 Miettage, zzgl. 10 EUR für jede weitere angefangene 7-Tage-Periode.
Der Gesamtbetrag wird vor Vertragsschluss auf der Website und im Mietvertrag ausgewiesen.
(5) Als Schadenshöhe werden angesetzt: bei reparablen Schäden die nachgewiesenen Reparaturkosten, bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl der Zeitwert der Mietsache zum Schadenszeitpunkt. Der Zeitwert wird nachvollziehbar aus Anschaffungspreis, Alter und Zustand ermittelt und dem Mieter auf Verlangen dargelegt. Der im Mietvertrag ausgewiesene Wiederbeschaffungswert bildet die Obergrenze der Ersatzpflicht; eine spätere Erhöhung ist ohne Zustimmung des Mieters ausgeschlossen.
(6) Die Haftungsbegrenzung nach Absatz 2 gilt NICHT bei: a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, b) bestimmungswidriger Nutzung entgegen Herstellerangaben, c) Verstoß gegen § 8 Absatz 2, d) unterlassener oder erheblich verspäteter Schadensmeldung, soweit dies die Schadensfeststellung wesentlich erschwert, e) Diebstahl ohne unverzügliche polizeiliche Anzeige. In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe.
(7) Der Haftungsschutz ist KEINE Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und keine Zusage einer Leistung an Dritte. Es handelt sich ausschließlich um eine vertragliche Begrenzung der Höhe, in der der Mieter dem Vermieter einzustehen hat. Ein Anspruch des Mieters auf Reparatur, Ersatz oder Auszahlung entsteht dadurch nicht.
(8) Ergänzend gelten die Haftungsbedingungen, abrufbar unter www.cam2rent.de/haftung. Sie werden mit Auswahl und Bestätigung einer Haftungsoption Vertragsbestandteil.
§ 10 Schadensabrechnung
(1) Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters wird weder eine Kaution noch eine Kreditkartenvorautorisierung erhoben.
(2) Im Schadensfall stellt der Vermieter dem Mieter eine Rechnung mit Aufstellung des Schadens, Fotodokumentation sowie – soweit einschlägig – Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungszugang.
(3) Vor Rechnungsstellung erhält der Mieter die vollständige Schadensdokumentation zur Prüfung. Er kann der Schadensberechnung binnen 14 Tagen ab Zugang in Textform widersprechen und begründete Einwendungen geltend machen. Bei berechtigtem Widerspruch ist die Berechnung anzupassen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286 ff. BGB).
(5) Der Mieter bleibt verpflichtet, die Mietsache auch bei bestehenden Schadenersatzforderungen vollständig und fristgerecht zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht ihm nicht zu.
§ 11 Mängel der Mietsache
(1) Bei Mängeln stehen dem Mieter die gesetzlichen Rechte nach §§ 536 ff. BGB zu, insbesondere Minderung des Mietpreises und – bei Verschulden – Schadensersatz.
(2) Offensichtliche Mängel sollten dem Vermieter möglichst zeitnah angezeigt werden, damit Abhilfe durch Ersatzlieferung oder anteilige Rückerstattung geschaffen werden kann. Gesetzliche Rechte bleiben durch eine unterbliebene oder verspätete Anzeige unberührt.
(3) Kann der Vermieter die Mietsache aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen, teilt er dies unverzüglich mit. Bereits gezahlte Beträge werden binnen 14 Tagen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.
§ 12 Verlegung (Terminverschiebung)
(1) Eine Verlegung ist die Verschiebung einer bestehenden Buchung auf einen anderen Mietzeitraum bei gleichbleibender Mietdauer und gleichbleibendem Mietpreis. Eine Zusatzzahlung oder Erstattung erfolgt nicht, auch dann nicht, wenn für den neuen Zeitraum ein anderer Preis gelten würde. Keine Verlegung sind Änderungen der Mietdauer, des Umfangs (Geräte, Zubehör, Sets), der Versand- oder Abholart oder der gewählten Haftungsoption; solche Änderungen werden als Stornierung nach § 15 und Neubuchung behandelt. Für die Verlängerung einer laufenden Miete gilt § 13.
(2) Eine Verlegung begründet keinen neuen Vertrag, sondern eine einvernehmliche Änderung des bestehenden Mietvertrags (Änderungsvereinbarung, § 311 Abs. 1 BGB). Verbindlich geändert wird ausschließlich der Mietzeitraum. Alle übrigen Vertragsbestandteile – insbesondere Mietpreis, Mietgegenstand, gewählter Haftungsschutz sowie diese AGB und die Haftungsbedingungen – gelten unverändert fort. Der Zeitraum des Haftungsschutzes verschiebt sich entsprechend mit.
(3) Eine Verlegung setzt voraus, dass die gebuchte Ausrüstung im gewünschten neuen Zeitraum verfügbar ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
(4) Der Mieter kann seine Buchung im Kundenkonto selbst verlegen, wenn a) die Verlegung spätestens einen Tag vor dem geplanten Versand- bzw. Abholtag erfolgt (Eingang bis 23:59 Uhr des Vortages), b) die Buchung noch nicht verlegt wurde (eine Selbstverlegung je Buchung) und c) die Buchung noch nicht in Bearbeitung oder im Versand ist. Andernfalls oder für weitere Verlegungen entscheidet der Vermieter auf Anfrage über den Kundenservice im Einzelfall. Die Selbstverlegung nach diesem Absatz ist ein freiwilliges Entgegenkommen; gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
(5) Der Vermieter kann eine Buchung verlegen, wenn ihm die Bereitstellung im gebuchten Zeitraum aus einem sachlichen Grund nicht möglich oder nicht zumutbar ist, insbesondere bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter, technischem Defekt, Ausfall des Versanddienstleisters oder höherer Gewalt. Der Vermieter informiert den Mieter unverzüglich und bietet einen oder mehrere Ersatzzeiträume an. Ist dem Mieter keiner der angebotenen Zeiträume zumutbar, kann er stattdessen vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden binnen 14 Tagen vollständig erstattet, Stornopauschalen fallen nicht an. Weitergehende Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.
(6) Steht kein passender Ersatzzeitraum fest, kann der Vermieter dem Mieter anbieten, die Buchung auf unbestimmte Zeit zu verlegen. Stimmt der Mieter zu, wird die Ausrüstung sofort wieder für andere Buchungen freigegeben; ein neuer Mietzeitraum wird verbindlich vereinbart, sobald der Mieter sich meldet und die Ausrüstung verfügbar ist. Die Verlegung auf unbestimmte Zeit setzt die ausdrückliche Zustimmung des Mieters voraus. Solange kein neuer Zeitraum vereinbart ist, kann der Mieter jederzeit stattdessen den Rücktritt nach Absatz 5 wählen. Eine Verlegung auf unbestimmte Zeit kann der Mieter nicht verlangen.
(7) Über jede Verlegung erhält der Mieter eine Bestätigung per E-Mail. Der neue Mietzeitraum wird erst verbindlich, wenn der Mieter ihn aktiv bestätigt und den Mietvertrag in der geänderten Fassung erneut elektronisch unterzeichnet. Die ursprünglich unterzeichnete Fassung bleibt als Nachweis erhalten und ist im Kundenkonto abrufbar.
(8) Eine Verlegung lässt das Stornierungsrecht nach § 15 unberührt, eröffnet es aber nicht neu. Fristen und Erstattungssätze bemessen sich weiterhin nach dem ursprünglich gebuchten Mietbeginn. Auf diesen Punkt wird der Mieter im Verlegungsvorgang gesondert hingewiesen und bestätigt ihn dort ausdrücklich.
(9) Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch eine Verlegung weder verkürzt noch neu in Lauf gesetzt. Maßgeblich bleibt der Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses.
§ 13 Verlängerung der Mietdauer
(1) Eine Verlängerung der laufenden Miete ist auf Anfrage möglich und bedarf der Bestätigung durch den Vermieter in Textform. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht; sie setzt voraus, dass die Ausrüstung im Verlängerungszeitraum nicht anderweitig gebucht ist.
(2) Für den Verlängerungszeitraum wird ein anteiliger Aufpreis nach der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung geltenden Preisstaffel berechnet. Das Entgelt für den gewählten Haftungsschutz wird nach § 9 Absatz 4 entsprechend fortgeschrieben; der Haftungsschutz gilt für den Verlängerungszeitraum unverändert fort.
(3) Die Verlängerung wird erst mit Bestätigung durch den Vermieter und vollständiger Zahlung des Aufpreises wirksam. Bis dahin gilt der ursprüngliche Rückgabetermin; § 14 bleibt unberührt.
(4) Eine Verlängerung ist keine Verlegung im Sinne des § 12 und ändert die nach § 15 Absatz 2 maßgeblichen Stornofristen nicht.
§ 14 Verspätete Rückgabe
(1) Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter für jeden angefangenen weiteren Miettag den regulären Tagesmietpreis, sofern er die Verspätung zu vertreten hat. Eine darüber hinausgehende pauschale Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
(2) Darüber hinaus kann der Vermieter Ersatz weiterer nachweisbar entstandener Schäden verlangen, insbesondere entgangener Mieterträge aus Folgebuchungen.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Für die nachträgliche Verlängerung der Mietdauer gilt § 13.
§ 15 Stornierung
(1) Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Mieter bis zum Mietbeginn gegen folgende Stornopauschalen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Vermieter, gerechnet in Kalendertagen bis zum Mietbeginn:
- mehr als 7 Tage vorher: keine Stornopauschale (100 % Erstattung)
- 3 bis 7 Tage vorher: Stornopauschale 50 % des Mietpreises (50 % Erstattung)
- weniger als 3 Tage vorher: Stornopauschale 90 % des Mietpreises (10 % Erstattung)
(2) Wurde die Buchung nach § 12 verlegt, bemessen sich Fristen und Stornopauschalen nach Absatz 1 weiterhin nach dem ursprünglich gebuchten Mietbeginn. Der verlegte Zeitraum bleibt außer Betracht. Eine Verlegung begründet kein erneutes kostenfreies Stornierungsrecht.
Beispiel: Der Mietbeginn war ursprünglich der 10. Mai; am 5. Mai wird auf den 20. Juni verlegt. Eine Stornierung am 15. Juni erfolgt rechnerisch nach dem ursprünglichen Mietbeginn; es gilt daher die dritte Stufe.
(3) Von der Stornopauschale zieht der Vermieter ab, was er infolge der Stornierung an Aufwendungen erspart, sowie das, was er durch anderweitige Vermietung der Ausrüstung im betroffenen Zeitraum tatsächlich erlangt.
(4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Versandkosten werden bei Stornierung vor Versand vollständig erstattet.
(6) Eine Verlegung nach § 12 ist keine Stornierung und löst keine Stornopauschale aus. Eine bereits verlegte Buchung kann weiterhin storniert werden, dann jedoch zu den Bedingungen nach Absatz 2.
(7) Die Stornierung erfolgt per E-Mail an [email protected] oder über das Kundenkonto.
(8) Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt und gehen dieser Regelung vor.
§ 16 Widerrufsrecht, vorzeitige Leistungserbringung
(1) Der Mieter als Verbraucher hat ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB. Einzelheiten, Fristen und Rechtsfolgen ergeben sich aus der separat zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Vertrags ist und zusammen mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt wird.
(2) Verlangt der Mieter im Buchungsprozess ausdrücklich, dass der Vermieter mit der Erbringung der Mietleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so erlischt sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Mieter vor vollständiger Leistungserbringung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung; dieser bemisst sich anteilig nach dem vereinbarten Gesamtpreis im Verhältnis zur Gesamtmietdauer (§ 357a Abs. 2 BGB).
(3) Das ausdrückliche Verlangen nach Absatz 2 erfolgt durch Setzen der entsprechenden, nicht vorausgewählten Checkbox im Buchungsprozess. Datum, Uhrzeit und IP-Adresse der Erklärung werden in der Buchungsbestätigung dokumentiert. Ohne dieses Verlangen beginnt der Vermieter mit der Leistungserbringung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; eine Bereitstellung zum gewünschten Mietbeginn kann dann nicht garantiert werden.
§ 17 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d) im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Mieter kann gegen Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 19 Kundenkonto: Sperrung, Deaktivierung, Löschung
(1) Der Vermieter kann ein Kundenkonto sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen, insbesondere bei falschen Angaben zur Identität, bei Verstößen gegen § 8, bei wiederholten Zahlungsrückbuchungen oder bei begründetem Verdacht auf betrügerisches Verhalten. Der Mieter wird über die Sperrung in Textform informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
(2) Ansprüche aus bereits geschlossenen Verträgen bleiben von einer Sperrung unberührt. Kann ein bereits geschlossener Vertrag infolge der Sperrung nicht durchgeführt werden, werden gezahlte Beträge vollständig erstattet, soweit der Mieter die Sperrung nicht zu vertreten hat.
(3) Konten, deren Verifizierung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung abgeschlossen wurde, sowie Konten ohne Anmeldung und ohne Buchung über einen Zeitraum von 24 Monaten werden deaktiviert und anschließend gelöscht. Der Vermieter kündigt dies mindestens 30 Tage zuvor per E-Mail an die hinterlegte Adresse an.
(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; entsprechende Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt statt gelöscht.
§ 20 Überlassung von Kundenmaterial
(1) Der Mieter kann dem Vermieter freiwillig eigene Foto- und Videoaufnahmen (Kundenmaterial) überlassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht; die Überlassung hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag.
(2) Mit der Überlassung räumt der Mieter dem Vermieter ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an dem Material ein (§ 31 Abs. 2 UrhG). Das Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Bearbeitung zu Zwecken der Eigenwerbung des Vermieters, insbesondere auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Newslettern und in Druckerzeugnissen. Eine Unterlizenzierung an Dritte sowie eine Weitergabe zu Werbezwecken Dritter erfolgt nicht.
(3) Sind auf dem Material Personen erkennbar abgebildet, erklärt der Mieter, dass die erforderlichen Einwilligungen dieser Personen nach § 22 KUG sowie – soweit einschlägig – nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO vorliegen. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(4) Der Mieter versichert, über die erforderlichen Rechte an dem Material zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
(5) Der Mieter kann die Rechteeinräumung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform an [email protected] widerrufen. Der Widerruf wirkt nur für die Zukunft. Der Vermieter entfernt das Material innerhalb von 14 Tagen von den von ihm kontrollierten Kanälen. Auf bereits hergestellte Druckerzeugnisse sowie auf Kopien in Drittsystemen (z. B. Weiterverbreitung durch Nutzer sozialer Netzwerke) erstreckt sich die Entfernungspflicht nicht, soweit dem Vermieter die Entfernung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
(6) Als Anerkennung für die Überlassung kann der Vermieter einen Rabattgutschein gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht; die Gewährung ist nicht Gegenleistung für die Rechteeinräumung. Der Gutschein wird durch einen Widerruf nach Absatz 5 nicht rückwirkend entwertet; bereits eingelöste Gutscheine bleiben bestehen. Einzelheiten zu Höhe, Gültigkeit und Einlösebedingungen ergeben sich aus den Angaben auf der Materialseite.
§ 21 Verkauf gebrauchter Ausrüstung und Zubehörteile
(1) Der Vermieter verkauft gelegentlich gebrauchte Ausrüstung und Zubehörteile. Auf solche Kaufverträge finden die mietvertraglichen Bestimmungen dieser AGB keine Anwendung. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen und im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Kaufvertrag kommt durch Annahme des Angebots des Vermieters in Textform und Bezahlung der Rechnung zustande.
(3) Verkauft wird ausschließlich gebrauchte Ware. Der jeweilige Zustand wird vor Vertragsschluss beschrieben; Gebrauchsspuren stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie der Zustandsbeschreibung entsprechen.
(4) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung.
(5) Der Käufer als Verbraucher hat ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB. Die Widerrufsfrist beträgt beim Warenkauf vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung für Warenkäufe, die dem Käufer vor Vertragsschluss in Textform übermittelt wird.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Käufer über. Beim Versendungskauf an einen Verbraucher geht die Gefahr erst mit Aushändigung der Ware an den Käufer über (§ 475 Abs. 2 BGB).
§ 22 Datenschutz
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Betrugsprävention und zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 147 AO) sowie auf Grundlage erteilter Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
(2) Empfänger personenbezogener Daten sind insbesondere der Zahlungsdienstleister Stripe (einschließlich PayPal als Zahlungsmethode), der E-Mail-Dienstleister Resend, der Versanddienstleister Sendcloud sowie die Transportunternehmen DHL und DPD. Mit diesen Dienstleistern bestehen, soweit rechtlich erforderlich, Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Speicherdauer, Drittlandübermittlungen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.cam2rent.de/datenschutz.
§ 23 Elektronischer Vertragsschluss, Textform
(1) Der Vertrag wird elektronisch geschlossen. Die Bestätigung erfolgt per automatisierter E-Mail an die vom Mieter angegebene Adresse.
(2) Der Vertragstext, die AGB, die Haftungsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung werden vom Vermieter gespeichert und dem Mieter in Textform (PDF) übermittelt. Der Mieter kann den Vertrag zusätzlich in seinem Kundenkonto abrufen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Individuelle Vertragsabreden bleiben nach § 305b BGB vorrangig.
(4) Eine handschriftliche Unterschrift ist zur Wirksamkeit des Vertrags nicht erforderlich. Die im Buchungsprozess erfasste elektronische Signatur dient dem Nachweis der Vertragserklärung.
§ 24 Verbraucherschlichtung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 25 Anwendbares Recht, Rangfolge, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen; es gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. die im Mietvertrag getroffenen individuellen Vereinbarungen, 2. diese AGB, 3. die Haftungsbedingungen. Gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften gehen in jedem Fall vor.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.