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Haftungsbedingungen Cam2Rent

Stand: Januar 2026

Diese Haftungsbedingungen regeln die vertraglichen Haftungsoptionen, die Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags über Kamera- und Videoequipment von Cam2Rent – Lennart Schickel wählen können.
Sie stellen keine Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dar, sondern vertragliche Vereinbarungen zur Begrenzung der Haftung zwischen Vermieter und Mieter.


§ 1 Geltungsbereich

Diese Haftungsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Kamera-, Audio- und Videoequipment, die über www.cam2rent.de abgeschlossen werden.
Sie sind Bestandteil des Mietvertrags, sobald der Mieter bei der Buchung eine Haftungsoption auswählt und diese Bedingungen akzeptiert.

§ 2 Haftungsoptionen

Option Preis pro Miete Haftung des Mieters Beschreibung
Keine Haftungsbegrenzung 0 € Volle Haftung bis zum Wiederbeschaffungswert Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Totalschäden des Mietgegenstands in voller Höhe.
Standard-Haftungsoption 15 € Max. 150 € pro Schadenfall Deckt Schäden bei ordnungsgemäßer Nutzung ab (z. B. Sturz-, Stoß-, Wasser- oder Elektronikschäden).
Premium-Haftungsoption 25 € Keine Eigenbeteiligung Volle Haftungsfreistellung bei Schäden im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, ohne Selbstbeteiligung.

§ 3 Abgedeckte Schadensfälle

Die Standard- und Premium-Haftungsoption decken folgende Schadensfälle ab, sofern sie während der Mietdauer eintreten und der Mieter die Geräte ordnungsgemäß verwendet:

  1. Technische Defekte infolge normaler Nutzung.
  2. Sturz- und Stoßschäden, z. B. durch unbeabsichtigtes Herunterfallen.
  3. Wasserschäden:
    – bei Nutzung innerhalb der Herstellerspezifikationen (z. B. bis zur angegebenen Tiefe), oder
    – bei Verwendung eines geeigneten Tauchgehäuses, sofern dieses ordnungsgemäß verschlossen und unbeschädigt war.
  4. Diebstahl, sofern der Mieter unverzüglich eine Polizeianzeige erstattet und eine Kopie mit Aktenzeichen vorlegt.
  5. Verlust kleiner Zubehörteile (z. B. Schrauben, Kabel, Akkudeckel) bis zu einem Wert von 25 €.

§ 4 Nicht abgedeckte Schadensfälle

Kein Haftungsschutz besteht bei:

  1. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  2. unsachgemäßer Nutzung, insbesondere:
    – Verwendung ohne erforderliches Schutzgehäuse,
    – Überschreiten der zulässigen Tauchtiefe,
    – Nichtbeachtung der Herstellerhinweise,
    – Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  3. Verlust ohne Nachweis (z. B. keine Anzeige, kein Rücksendenachweis),
  4. Schäden durch Korrosion oder Salzablagerungen, wenn das Gerät nach Kontakt mit Meerwasser nicht ordnungsgemäß mit Süßwasser gespült wurde,
  5. kosmetische oder optische Mängel, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, insbesondere:
    – tiefe oder deutlich sichtbare Kratzer im Display oder Objektiv,
    – Glasbruch oder Risse,
    – dauerhafte Verformungen oder Beschädigungen des Gehäuses,
    sofern diese den Wiederverkaufswert oder die Nutzung des Geräts beeinträchtigen.
    Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Schaden dar.
  6. Manipulationen, eigenmächtige Reparaturen oder Softwareeingriffe.

§ 5 Verhalten im Schadensfall

  1. Der Mieter muss jeden Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt, schriftlich oder per E-Mail an den Vermieter melden.
  2. Bei Diebstahl oder Verlust ist zusätzlich eine Polizeianzeige mit Aktenzeichen vorzulegen.
  3. Der Mieter hat auf Anforderung Fotos, Beschreibungen oder sonstige Nachweise bereitzustellen, die zur Prüfung des Schadens erforderlich sind.
  4. Erfolgt keine fristgerechte oder unvollständige Meldung, entfällt die Haftungsbegrenzung.

§ 6 Unabhängige Haftung des Mieters

Unabhängig von der gewählten Haftungsoption haftet der Mieter stets für:

  • vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
  • Verlust oder Diebstahl ohne Nachweis,
  • Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung,
  • Schäden infolge Weitergabe des Equipments an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters.

§ 7 Dauer und Ende des Haftungsschutzes

  1. Der Haftungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Mietgegenstand dem Mieter nachweislich übergeben oder laut Sendungsverfolgung zugestellt wurde.
  2. Der Haftungsschutz gilt ausschließlich für den gebuchten Mietzeitraum, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, und endet automatisch einen Kalendertag nach dem vereinbarten Mietende, sofern der Mietgegenstand bis dahin nachweislich an den Versanddienstleister übergeben oder persönlich an den Vermieter zurückgegeben wurde.
  3. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe oder kein nachweislicher Rückversand innerhalb eines Tages nach Mietende, erlischt der Haftungsschutz automatisch. Schäden, Verluste oder Diebstähle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten, sind nicht mehr durch die gewählte Haftungsoption abgedeckt.
  4. Bei Verlust oder Diebstahl gilt der Haftungsschutz bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Mieter den Vorfall unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, an Cam2Rent meldet und eine Polizeianzeige mit Aktenzeichen vorlegt.

§ 8 Haftungsgrenzen

  • Bei der Standard-Haftungsoption beträgt die maximale Eigenbeteiligung des Mieters 150 € pro Schadenfall.
  • Bei der Premium-Haftungsoption entfällt eine Eigenbeteiligung vollständig.
  • Bei keiner Haftungsbegrenzung haftet der Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert des Geräts oder Zubehörs.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Haftungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Cam2Rent – Lennart Schickel
Heimsbrunner Str. 12 · 12349 Berlin
E-Mail: kontakt@cam2rent.de
Web: www.cam2rent.de

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